Seit dem 04.03.2021 gilt in Bochum 3G für Sport in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel (Impf- oder Genesungsnachweis oder max. 24h alter Antigen-Test oder max. 48 alter PCR-Test).
Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren sind von der 3G Regelung ausgenommen.
Hier die aktuell geltenden Regeln im Detail:
Corona: Nutzung der städtischen Sportstätten
Land NRW